Zuschüsse

 
 
In Deutschland gibt es die vielfältigsten Zuschüsse für Jugendarbeit, von denen wir profitieren können und ohne die unsere Arbeit nicht möglich wäre. Hier der Überblick über die Gebräuchlichsten.
Wer etwas anderes/besonderes plant, sei darauf hingewiesen, dass es noch mehr Förderungsmöglichkeiten gibt, so z.B. der Kinder- und Jugendplan des Bundes oder gar Europäische Förderprogramme.
 

Stadtjugendring Heidelberg

Der BDKJ Rhein-Neckar ist der einreichende Verband zur Beantragung von Zuschüssen für Jugendliche mit Wohnsitz in Heidelberg. Das Haushaltsjahr läuft vom 1. Oktober bis 30. September des Folgejahres. Das bedeutet alle Zuschussanträge für das laufene Jahr müssen spätestens der 15. September bei uns im Jugendbüro sein, damit wir diese gebündelt zum Monatsende einreichen können.
Es gibt Zuschüsse für Anschaffungen, Renovierungen eurer Gruppenräume, Bildungsveranstaltungen ohne Übernachtung, besondere Maßnahmen, Freizeiten und Unterstützung für finanziell schwächer Gestellte. Hier mal die Wichtigsten:
 
 
 

Stadtjugendring Weinheim

Der BDKJ Rhein-Neckar ist der einreichende Verband zur Beantragung von Zuschüssen für Jugendliche mit Wohnsitz in Weinheim. Das Haushaltsjahr läuft vom 1. Oktober bis 30. September des Folgejahres. Das bedeutet alle Zuschussanträge für das laufene Jahr müssen spätestens der 15. September bei uns im Jugendbüro sein, damit wir diese gebündelt zum Monatsende einreichen können.
 
 

Kreisjugendring Rhein-Neckar

Der AK BDKJ Rhein-Neckar ist der einreichende Verband zur Beantragung von Zuschüssen für Jugendliche mit Wohnsitz in Kreis Rhein-Neckar. Das Haushaltsjahr läuft vom 1. Oktober bis 30. September des Folgejahres. Das bedeutet alle Zuschussanträge für das laufene Jahr müssen spätestens der 15. September bei uns im Jugendbüro sein, damit wir diese gebündelt zum Monatsende einreichen können.
Zuschüsse gibt´s für Fahrten, Freizeiten, Seminare und internationale Begegnungen:
 

Landesjugendring

Für Zuschüsse nach dem Landesjugendplan ist seit 2022 die neue Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums des Landes Baden Württemberg in Kraft. Die Änderungen sind unter https://kja-freiburg.de/service/zuschuesse/landesjugendplan/
bei der Servicestelle für Zuschüsse in Freiburg aufgeführt. Das Wichtigste: Die Anträge stellt ihr direkt auf Oase BW . Den dafür nötigen Zugang erhaltet ihr auf Anfrage in Freiburg. Und Zuschüsse für Zeltanschaffungen und Reparaturen gibt es nicht mehr, ebenso wie Fahrten zur politischen Bildung.
Erzb. Seelsorgeamt
Servicestelle Zuschüsse
Okenstr. 15
79108 Freiburg
 
Für Fragen und Hilfestellung wendet euch bitte an:
Heidemarie Schelb und Ulrike Bechthold
0761-5144 158
0761-5144 172
Die für unsere Jugendarbeit wichtigsten Zuschussmöglichkeiten sind: pädagogische Betreuer auf Freizeiten, Seminare und Jugendgruppenleiterlehrgängen und Zuschüsse für Fahrten mit finanziell schwächer Gestellten - alle Anträge und Verwendungsnachweise findet ihr auf Oase BW
Achtung die Abgabefrist für pädagogische Betreuer auf Freizeiten, Seminare und Jugendgruppenleiterlehrgängen ist 4 Wochen nach Beendingung der Maßnahme. Anträge für Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten können bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Freizeit gestellt werden.
 

Kirchliche Jugendplan

Der Kirchliche Jugendplan fördert in der Erzdiözese Maßnahmen der ausserschulischen religiösen Jugendbildung, sofern diese nicht von Landes- oder kommunalen Mitteln bezuschusst werden. Die Anträge schickt ihr direkt nach Freiburg an:
 
Erzb. Seelsorgeamt
Servicestelle Zuschüsse
Okenstr. 15
79108 Freiburg
 
Für Fragen und Hilfestellung wendet euch bitte an:
Heidemarie Schelb und Ulrike Bechthold
 
Für Taizéfahrten, Bibelwochenenden, Ministrantenfortbildungen gibt´s Unterstützung, dafür den Verwendungsnachweis Nr. 12 für alle Maßnahmen mit detailiertem Bericht und Teilnehmerliste bis spätestens 6 Wochen nach Beendigung in Freiburg einreichen.
 

Ansprechperson Zuschüsse

  

Monika Müller

Sekretärin