Freistellung & Bildungsurlaub

 
Als ehrenamtliche Gruppenleitung hast Du Anrecht auf Freistellung und Bildungsurlaub von deinem Arbeitgeber!
Der Gesetzgeber unterstützt die Ausübung ehrenamtlicher Arbeit und in diesem Rahmen Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten. 
 
Du kannst eine Freistellung oder Bildungsurlaub beantragen, wenn Du
  • Freizeiten und Zeltlager leitest
  • an Fortbildungen und Qualifizierungen teilnimmst
  • an Schulungsveranstaltungen teilnimmst
Auch der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) unterstützt Dein Ehrenamt.
 
Denke also rechtzeitig daran, Deine Freistellung oder Deinen Bildungsurlaub zu beantragen!
 
 
 

Ansprechperson Freistellung & Bildungsurlaub

  

Monika Müller

Sekretärin